Allgemeine Geschäftsbedingungen

Imcotex GmbH — Eventlocation Wasserturm Hamburg-Lohbrügge

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Imcotex GmbH, Richard-Linde-Weg 21f, 21033 Hamburg (Geschäftsführer: Jörn Schmidt) — nachfolgend „Vermieter“ — und dem Mieter/Auftraggeber — nachfolgend „Mieter“.

Sie gelten sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Unternehmer (B2B) und regeln die Vermietung der Eventlocation (Teil A) sowie die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (Teil B).

Teil A (§ 2 bis § 10) regelt die Vermietung. Maßgeblich für Leistungen, Zeiten und Preise ist dort der Vertrag (Mietvertrag, Hochzeitsvertrag oder Buchungsbestätigung mit Buchungsbedingungen); er geht diesen AGB vor. Teil B regelt die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen; dort gelten die bei Ankündigung oder Ticketkauf genannten Teilnahmebedingungen.

§ 2 Vertragsschluss und Widerrufsrecht

Verbraucher (B2C): Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Raumnutzungsvertrages durch beide Parteien zustande.

Unternehmer (B2B): Der Vertrag kommt durch schriftliche Buchungsbestätigung des Vermieters und Zahlung der Anzahlung gemäß § 3 durch den Mieter zustande. Mit der Buchungsbestätigung übermittelt der Vermieter die Buchungsbedingungen (Anlage zur Buchungsbestätigung), die der Mieter mit der Anzahlung als verbindlich akzeptiert (§ 305 ff. BGB i.V.m. § 310 Abs. 1 BGB).

Für Verbraucher: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsieht, kein gesetzliches Widerrufsrecht.

§ 3 Mietpreise, Anzahlung und Restzahlung

  • Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% MwSt.
  • Bei Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtmiete fällig.
  • Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.
  • Bei kurzfristiger Buchung (weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn) ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

§ 4 Kaution

Ob und in welcher Höhe eine Kaution zu hinterlegen ist, regelt der Vertrag. Eine vereinbarte Kaution ist am Veranstaltungstag in bar zu hinterlegen, ohne sie erfolgt keine Schlüsselübergabe. Sie wird nach Rückgabe und Abnahme der Location erstattet, abzüglich etwaiger Schäden.

§ 5 Mietdauer und Übergabe

Mietzeit bzw. Feierdauer, Beginn und Ende regelt der Vertrag bzw. die Buchungsbestätigung. Eine Verlängerung ist nur nach Absprache möglich. Innen gilt keine Sperrstunde. Im Außenbereich gilt ab 22:00 Uhr Zimmerlautstärke, um 24:00 Uhr ist draußen Schluss.

§ 6 Reinigung, Glasbruch und Müll

  • Ob die Reinigung im Preis enthalten ist, regelt der Vertrag.
  • Reinigt der Mieter selbst, gibt er die Location in einem „besenreinen“ Zustand zurück und entsorgt Abfall und Leergut.
  • In jedem Fall nimmt der Mieter eigene Gegenstände, Dekoration, mitgebrachte Speisen und eigenes Geschirr wieder mit.
  • Glasbruch wird mit 5€ pro Stück berechnet. Dem Mieter ist der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.

§ 7 Stornierung

  • Mehr als 8 Wochen vor dem Termin: kostenfreie Stornierung.
  • 8 bis 4 Wochen vor dem Termin: 50% der Gesamtmiete als Schadensersatz.
  • Weniger als 4 Wochen vor dem Termin: 100% der Gesamtmiete.
  • Die Stornierung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
  • Bei gebuchten Speisen und Getränken werden ersparte Aufwendungen des Vermieters angerechnet. Dem Mieter ist der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 8 Zutritt und Marketing

Bei Vermietungen übt der Mieter das Hausrecht für seine Gäste aus. Foto- und Videoaufnahmen durch den Vermieter erfolgen nur nach Absprache mit dem Mieter und ohne erkennbare Gäste. Für öffentliche Veranstaltungen gilt Teil B.

§ 9 Besondere Pflichten und Toilettenteilung

  • Der Mieter trägt das volle Veranstaltungsrisiko.
  • Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch seine Gäste verursacht werden.
  • Findet am selben Tag eine öffentliche Veranstaltung statt, kann eine gemeinsame Nutzung der Toiletten bis 23:00 Uhr erforderlich sein. Der Vermieter weist bei der Buchung darauf hin.
  • Die geltenden Lärmschutzbestimmungen sind einzuhalten.
  • Eigenes Grillen ist nur mit einem vom Mieter mitgebrachten Gasgrill im Außenbereich erlaubt. Offenes Feuer und Feuerwerk sind verboten.

GEMA-Anmeldung und -Vergütung

  • Bei Firmenfeiern, auch bei einem exklusiven Abend nur für eine Firma, meldet die Imcotex GmbH die Musik bei der GEMA an und trägt die GEMA-Vergütung. Für den Kunden fallen keine GEMA-Kosten an.

Bei öffentlichen Veranstaltungen, bei denen die Imcotex GmbH selbst Veranstalter oder Mitveranstalter ist, gilt Teil B dieser AGB; diese § 9-Klausel findet auf solche Veranstaltungen keine Anwendung.

§ 10 Schlussbestimmungen

  • Sind mehrere Personen als Mieter benannt, haften diese gesamtschuldnerisch.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

Teil B — Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen

Anwendungsbereich: Teil B gilt für alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, die von der Imcotex GmbH als Veranstalter oder Mitveranstalter durchgeführt werden (z. B. Ticket-Events, Themenpartys, gemeinsame Promotion mit Dritten). Die im Rahmen der Event-Ankündigung oder beim Ticketkauf bekanntgegebenen Teilnahmebedingungen ergänzen Teil B; bei Widersprüchen gehen sie vor.

Hausrecht & Altersfreigaben: Die Imcotex GmbH übt das Hausrecht aus. Einlass und Aufenthalt können bei Störung des Veranstaltungsablaufs oder Verstoß gegen die Hausordnung verweigert werden. Altersfreigaben (insbesondere nach dem Jugendschutzgesetz) werden je Event in der Ankündigung bekanntgegeben und am Einlass kontrolliert.

Garderobe & Wertsachen: Eine Garderobe wird, sofern angeboten, ohne Aufsicht bereitgestellt. Für eingebrachte Gegenstände und Wertsachen wird keine Haftung übernommen, soweit der Imcotex GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Bild- und Tonaufnahmen: Während öffentlicher Veranstaltungen werden Foto- und Videoaufnahmen für Website und Social Media erstellt. Mit dem Betreten der Location erklären sich Besucher hiermit einverstanden; ein Widerspruch ist am Einlass möglich.

GEMA: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Imcotex GmbH Anmelder gegenüber der GEMA und trägt die Vergütung selbst. § 9 (B2C/B2B-Mietverhältnisse) findet keine Anwendung.

Stand: Oktober 2026 | Imcotex GmbH

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